Dass die sorglose Verwendung von fremden Bildern zu einer teuren Abmahnung führen kann, das weiß vermutlich inzwischen jeder.
Wer also im Internet Bilder verwenden will, kauft entweder die dazugehörigen Lizenzen oder bedient sich gezielt bei gemeinfreien Werken. Letztere werden oft auf entsprechenden Bilder-Plattformen angeboten. Eine der größten dieser Plattformen ist Pixabay. Umso verärgerter und überraschter ist der Nutzer, wenn sein umsichtiges Verhalten in Bezug auf die Einhaltung fremder Urheberrechte dann doch zu einer Abmahnung führt. Dies ist bei Pixabay leider nicht ausgeschlossen.
Pixabay ist nicht „abmahnsicher“
Bei Pixabay kann sich nämlich jedermann anonym registrieren und dort anonym Bilder hochladen und diese Bilder für gemeinfrei erklären, ohne dass der eigentliche Rechteinhaber etwas davon weiß. Das heißt: Nur, weil auf Pixabay angegeben ist, dass ein Bild gemeinfrei ist, muss das nicht der tatsächlichen Rechtslage entsprechen.
Dementsprechend ist es in der Vergangenheit bereits oft vorgekommen, dass die Nutzer von Bildern, die sie auf Pixabay entnommen haben, plötzlich mit einer anwaltlichen Abmahnung konfrontiert werden, in der Unterlassung, Schadensersatz und die anwaltlichen Abmahnkosten geltend gemacht werden. Wenn der Abgemahnte nun verständlicher Weise einwenden will, er habe doch darauf vertraut, dass die genutzten Bilder gemeinfrei waren, denn so stand es ja auch bei Pixabay, so ist dies nur teilweise von Belang.
Pixabay in der GEM2GO Plattform
Newsbeiträge oder Veranstaltungen mit passenden Bildern zu versehen ist essenziell für ein schönes Abbild auf der Webseite oder in der GEM2GO APP. Darum haben auch wir für unser Content-Management-System eine Schnittstelle zu Pixabay integriert. Wie Sie sehen können wir nicht zu 100% garantieren, dass dort sämtliche Bilder zur freien Verwendung verfügbar sind. Nutzen Sie also auch Pixabay mit Bedacht und fragen Sie vielleicht an erster Stelle den örtlichen Fotoclub oder machen Sie selbst ein Bild.